Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Krankenpfleger“

„Herr Tobias Neisecke erhält aufgrund des Krankenpflegegesetzes mit Wirkung vom heutigen Tage die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung Krankenpfleger zu führen.“

(Auszug aus der Urkunde vom 30.09.1996)